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   OLG Hamm, 12.02.2001 - 18 U 72/00   

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https://dejure.org/2001,3383
OLG Hamm, 12.02.2001 - 18 U 72/00 (https://dejure.org/2001,3383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2001 - 18 U 72/00 (https://dejure.org/2001,3383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 18 U 72/00 (https://dejure.org/2001,3383)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 593 Abs. 1; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; AGBG § 1; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; BGB § 652; ; BGB § 652 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 289; ; BGB § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maklervertrag - Formularklausel des Kunden - Rückzahlung der Provision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Provisionsrückzahlungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklervertrag, Immobilienmakler, Provisionsrückzahlungsklausel im vom Auftraggeber gestellten Formularvertrag, Fortfall der Provisionspflicht bei Nichtdurchführung des Hauptvertrages, Wegfall der Courtage bei Nichtausführung des Hauptvertrages, Entfall des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1209 (Ls.)
  • NZM 2001, 903
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97

    Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vom

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 18 U 72/00
    Auch dann hat der Makler beim Rücktritt vom Hauptvertrag keine Provision verdient, weil das freie Rücktrittsrecht einer aufschiebenden Bedingung gleichsteht (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1998, 1205 = WM 1998, 720).

    Im übrigen tendiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allgemein dahin, auch die Fälle eines an besondere Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechtes denen einer aufschiebenden Bedingung gleichzustellen, wenn der Rücktrittsgrund in einer anfänglichen Unvolllkommenheit des Hauptvertrages liegt, und zwar auch dann, wenn vor einer Ausübung des Rücktrittsrechts sogar bestimmte Pflichten zu erfüllen sind (wenn z.B. der Rücktritt an die Frage der Bebaubarkeit - BGH WM 1977, 21; insbes. BGH WM 1998, 720 - oder an das Fehlen einer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beschaffenen Baugenehmigung gebunden ist - BGH WM 1971, 905 -).

  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75

    Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 18 U 72/00
    Im übrigen tendiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allgemein dahin, auch die Fälle eines an besondere Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechtes denen einer aufschiebenden Bedingung gleichzustellen, wenn der Rücktrittsgrund in einer anfänglichen Unvolllkommenheit des Hauptvertrages liegt, und zwar auch dann, wenn vor einer Ausübung des Rücktrittsrechts sogar bestimmte Pflichten zu erfüllen sind (wenn z.B. der Rücktritt an die Frage der Bebaubarkeit - BGH WM 1977, 21; insbes. BGH WM 1998, 720 - oder an das Fehlen einer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beschaffenen Baugenehmigung gebunden ist - BGH WM 1971, 905 -).
  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 18 U 72/00
    Im übrigen tendiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allgemein dahin, auch die Fälle eines an besondere Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechtes denen einer aufschiebenden Bedingung gleichzustellen, wenn der Rücktrittsgrund in einer anfänglichen Unvolllkommenheit des Hauptvertrages liegt, und zwar auch dann, wenn vor einer Ausübung des Rücktrittsrechts sogar bestimmte Pflichten zu erfüllen sind (wenn z.B. der Rücktritt an die Frage der Bebaubarkeit - BGH WM 1977, 21; insbes. BGH WM 1998, 720 - oder an das Fehlen einer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beschaffenen Baugenehmigung gebunden ist - BGH WM 1971, 905 -).
  • OLG Schleswig, 03.12.2021 - 17 U 10/21

    Beschädigung von Versorgungsleitungen durch einen bei Ausbau einer öffentlichen

    Die wesentliche Bedeutung von Strom-, Gas-, Wasser- und Telefonleitungen sowie weiteren Versorgungsleitungen, deren Beschädigungen erhebliche Auswirkung auf die Allgemeinheit und die Wirtschaft haben und zu gefährlichen Situationen führen können, macht ein äußerst vorsichtiges Vorgehen notwendig (BGH, Urteil vom 20. April 1971 - VI ZR 232/69 -, NJW 1971, 1313 f; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - VII ZR 172/08 -, bei Juris, Rn. 20 f; OLG München, Urteil vom 30. Januar 2001 - 18 U 72/00 - bei Juris, Rn. 21; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 U 26/09 -, Rn. 24, bei Juris; OLG Bremen, Urteil vom 18. September 2003 - 2 U 78/02 -, Baurecht 2004, 524 f; OLG Naumburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 U 40/12 -, bei Juris, Rn. 22; OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 16 U 56/17 -, bei Juris, Rn. 48 ff.).
  • AG Erfurt, 05.11.2018 - 4 C 1268/17

    - Tippgeber -, Abgrenzung Tippgebertätigkeit / Versicherungsvermittlung,

    Zwar können die Parteien eines Maklervertrags abweichend allgemeinen Grundsatz den Provisionsanspruch auch allgemein an die Ausführung des Hauptvertrages anknüpfen ("echte Entstehungsbedingung") oder bei dessen Scheitern einer Rückzahlungspflicht vorsehen - gegebenenfalls auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 903).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 14 U 118/10
    Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Bremen (S 18 U 72/00) hat die Klägerin anschließend geltend gemacht, dass ihre Krankheit unter dem Begriff "RSI" (Repetitive Strain Injury) bekannt sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 16 U 42/02
    Diese Akte und die Gerichtsakte - L 16 U 42/02 (S 18 U 72/00) - sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
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